Atemschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr Eitting

 

Bevor ein Feuerwehrmitglied zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden kann, muss er von einem Arzt auf seine Tauglichkeit ( G 26 ) untersucht werden und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach der Erstuntersuchung muss er sich alle drei Jahre einer Nachuntersuchung unterziehen, ab dem 50. Lebensjahr jährlich. Dadurch sollen gesundheitliche Schäden vermieden werden.
Von den 55 aktiven Mitgliedern der Feuerwehr Eitting haben wir derzeit 16 Atemschutzgeräteträger. Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird auf Landkreisebene durchgeführt und dauert 24 Stunden. Die Fortbildung in der Feuerwehr Eitting findet in Einsätzübungen, Unterrichtsstunden, Objektkunde in der Gemeinde und Wiederholungsübungen an der Atemschutzausbildungsstätte des Landkreises Erding statt. So sind mindestens zwei Übungen im Jahr pro Atemschutzgeräteträger vorgeschrieben, damit die notwendige Sicherheit und Routine erworben und erhalten bleibt.

 

 

 
 

 

 

Zwei einsatzbereite Atemschutzgeräteträger