Atemschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr Eitting
Bevor ein Feuerwehrmitglied zum Atemschutzgeräteträger ausgebildet werden
kann, muss er von einem Arzt auf seine Tauglichkeit ( G 26 ) untersucht
werden und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nach der
Erstuntersuchung muss er sich alle drei Jahre einer Nachuntersuchung
unterziehen, ab dem 50. Lebensjahr jährlich. Dadurch sollen gesundheitliche
Schäden vermieden werden.
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Zwei einsatzbereite Atemschutzgeräteträger